In einer interessanten rechtlichen Wendung gelang es einem Mann, der wegen des Anbaus von 144 Cannabispflanzen und des Besitzes von einem Kilogramm des Produkts verhaftet worden war, der französischen Justiz zu entkommen. Wie ist diese legale Flucht möglich?
Der Fall einer aufgehobenen Anklage
Der aus Sérigny, einer Kleinstadt in der Nähe von Châtellerault, stammende Mann wurde von der Gendarmerie dabei erwischt, wie er in seinem Haus Cannabispflanzen anbaute. Und das ist ein Szenario, das man immer häufiger sehen könnte, wenn man bedenkt, dass Cannabis die weltweit am häufigsten konsumierte Substanz ist.
Trotz dieser Feststellung hob das Strafgericht von Poitiers seine Vorladung vor Gericht auf und lehnte es ab, ihn strafrechtlich zu verfolgen. Eine solche Handlung widerspricht Artikel L3421-1 des französischen Gesundheitsgesetzes, der den Anbau von Cannabis für persönliche Zwecke mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 3750 € bestraft.
Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Das Gericht wies diese Anklage jedoch unter Berufung auf Artikel 7 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zurück, der besagt, dass eine Straftat nicht härter bestraft werden darf, als sie zur Zeit ihrer Begehung war.
Ihrer Meinung nach gibt es keine festgelegten Kriterien dafür, ob ein Verbraucher mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 3750 € oder einfach nur mit einer festen Geldstrafe bestraft werden soll, was dann der Willkür der Staatsanwälte überlassen wird.
Komplexe Rechtslage in Frankreich
Die derzeitige Situation ist problematisch, da sie gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit von Strafen verstößt, der fester Bestandteil der Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist. Darüber hinaus kann diese gesetzliche Bestimmung potenziell zu einer unterschiedlichen Behandlung von zwei Angeklagten führen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, und damit eine gegen die EMRK verstoßende Diskriminierung schaffen.
Rechtsanwalt Nicolas Hachet und der Kampf für Veränderungen
Der Strafverteidiger Nicolas Hachet führt einen besonderen Kampf. Er versucht, die Vorstellung zu bekämpfen, dass die Geldstrafe, insbesondere wenn sie festgesetzt ist, ihren Platz im französischen Gesundheitsgesetzbuch hat, speziell in dem Teil, der sich mit der Bekämpfung von Krankheiten und Süchten befasst.
Hachets Hauptargument?“Man bekämpft Krankheiten nicht, indem man den Kranken Geldstrafen auferlegt“, eine Position, die seiner Meinung nach mit der Achtung der in Artikel 3 der EMRK niedergelegten Menschenrechte im Einklang steht.
Mögliche zukünftige Folgen
Es könnte ein rechtlicher Präzedenzfall geschaffen werden. Die Entscheidung könnte zu einer Revision des französischen Gesetzes über den Eigenanbau von Cannabis führen, da es von einem französischen Gericht als diskriminierend eingestuft wurde.
Es könnte auch zu einer Zunahme ähnlicher Fälle kommen. Wenn die Position des Strafgerichts von Poitiers von anderen französischen Gerichten übernommen wird, könnte dies zu einer Zunahme von Fällen führen, in denen die Angeklagten einer Verurteilung entgehen könnten.
Diese kontinuierliche Entwicklung in der rechtlichen Behandlung des Themas weiche Drogen unterstreicht die Notwendigkeit einer tiefergehenden Reflexion über die derzeit in Frankreich geltenden Gesetze. Es ist von entscheidender Bedeutung, Gerechtigkeit und Vorhersehbarkeit der Justiz zu gewährleisten, ohne die öffentliche Gesundheit zu gefährden.
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